Schlussabrechnung der Corona-Hilfen: Wie wir Dich als Dein Steuerberater unterstützen

Das Coronavirus hat die Welt in Atem gehalten

Neben gesundheitlichen Aspekten hatte die Pandemie auch viele finanzielle Auswirkungen - bis heute

Hast Du während der Corona-Pandemie Überbrückungshilfen I bis IV oder die November- und Dezemberhilfen für Dein Unternehmen erhalten? Dann ist es jetzt Zeit für die Schlussabrechnung. Ausgenommen davon sind die Direktanträge der November- und Dezemberhilfe sowie die Härtefall- und Oktoberhilfe. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wie wir als Dein Steuerberater Dich bei der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen unterstützen können und welche Aufgaben wir dabei übernehmen.

Unsere Unterstützung bei der Schlussabrechnung

Wir wissen, dass das Thema Schlussabrechnung komplex und zeitaufwändig sein kann. Deswegen stehen wir Dir Schritt für Schritt zur Seite:

  1. Ermittlung der tatsächlichen Umsatzeinbrüche (Ist-Zahlen):
    Gemeinsam analysieren wir Deine Geschäftsbücher und ermitteln die tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Schlussabrechnung.

  2. Prüfung und Vervollständigung aller Unterlagen:
    Wir überprüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind. Dazu gehören Nachweise über Fixkosten, Abrechnungen und die im ursprünglichen Antrag eingereichten Prognosen.

  3. Einreichung der Schlussabrechnung:
    Wir übernehmen für Dich die Einreichung der Schlussabrechnung bei den zuständigen Behörden. Dabei achten wir darauf, dass dies fristgerecht erfolgt. Solltest Du die Frist bis zum 31. Oktober 2023 verpasst haben, kümmern wir uns um die Beantragung einer Fristverlängerung bis spätestens 30. September 2024.

Wichtige Fristen und Konsequenzen

Wichtig: Wenn die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht wird, bist Du zur vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Fördermittel verpflichtet. Daher ist es entscheidend, dass alle Fristen eingehalten werden.

Technische Unterstützung und Problemlösung

Bei technischen Problemen oder Schwierigkeiten bei der Einreichung der Schlussabrechnung kannst Du jederzeit auf uns zählen:

  • Kontaktaufnahme mit dem Service-Desk: Wir koordinieren die Kommunikation mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingesetzten Service-Desk. Das Kontaktformular und die Telefonnummer findest Du hier.

  • Zusätzliche Orientierungshilfen: Falls erforderlich, nutzen wir den Leitfaden für prüfende Dritte, um sicherzugehen, dass alle Anträge den Vorgaben entsprechen und korrekt eingereicht werden.

Bearbeitung und Prüfung der Anträge

Wir wissen, dass viele unserer Mandanten eine zügige Bearbeitung der Schlussabrechnungen wünschen. Aufgrund der hohen Anzahl von über 300.000 erwarteten Anträgen rechnen die Behörden jedoch mit einer Bearbeitungsdauer bis Ende 2025. Leider können wir keine Einzelfälle vorziehen oder beschleunigt behandeln. Die Anträge werden streng nach Eingangsdatum bearbeitet.

Hinweis: Die in den Schlussabrechnungen angezeigten Rück- bzw. Nachzahlungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und sollten nicht als endgültige Aussagen zur Fördersumme betrachtet werden. Bitte warte auf den finalen Bescheid, bevor Du Rückzahlungen vornimmst.

Als Dein Steuerberater stehen wir Dir bei der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen zur Seite. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Deine Anträge korrekt und fristgerecht eingereicht werden. So kannst Du unvorhersehbare finanzielle Belastungen vermeiden und die gewährten Fördermittel sicher abschließen.

Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung. Zögere nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam bringen wir Deine Schlussabrechnung sicher und vollständig über die Bühne.

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