Beispiele zur Meldepflicht für elektronische Kassen bzw. andere Grundaufzeichnungssysteme

Beispiel 1:


Einzelhändler

Unternehmen: Max' Gemüseladen

Max hat vor zwei Jahren ein elektronisches Kassensystem angeschafft, das seitdem in seinem Ladengeschäft in Berlin genutzt wird. Ab dem 1. Januar 2025 muss er Folgendes tun:

  • Meldung des Kassensystems: Da sein Kassensystem eine TSE hat, erfolgt die Meldung über ELSTER bis zum 31. Juli 2025. Er gibt die geforderten Informationen wie Name, Steuernummer, Art und Seriennummer des Kassensystems sowie das Anschaffungsdatum an.

  • Dokumentation: Max dokumentiert zudem die Anzahl der Mitarbeiter, die das Kassensystem bedienen, und schult sie über die neuen Anforderungen.

 

Beispiel 2: Gastronomiebetrieb

Unternehmen: Café Bella Ciao

Die Café-Besitzerin Julia plant, ab dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem zu erwerben. In diesem Fall muss sie sicherstellen, dass:

  • Rechtzeitige Meldung: Nach dem Kauf muss sie das Kassensystem innerhalb eines Monats bei ELSTER melden. Dazu wird sie alle erforderlichen Daten, inkl. Seriennummer und TSE-Details, bereithalten.

  • Gezielte Schulung: Julia organisiert eine Schulung für ihre Mitarbeiter, damit sie die neuen Systeme effizient nutzen können.

 

Beispiel 3: Taxiunternehmen

Unternehmen: Taxi Müller GmbH

Das Taxiunternehmen von Herr Müller betreibt mehrere Fahrzeuge mit Taxametern, die ebenfalls mit TSE ausgestattet sind. Hier müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Meldung der Taxameter: Für jedes Taxi muss Herr Müller im Rahmen der bevorstehenden Frist die entsprechenden Taxameter bei ELSTER melden, indem er das Kfz-Kennzeichen und die Art der TSE angibt.

  • Überprüfung bestehender Systeme: Er stellt zudem sicher, dass alle Fahrzeuge rechtzeitig mit den neuen Systemen ausgestattet sind, um den Anforderungen nach dem Stichtag gerecht zu werden.

 

Beispiel 4: Dienstleistungsunternehmen

Unternehmen: Reinigungsservice Sauber Blitz

Der Inhaber, Herr Schmidt, nutzt digitale Aufzeichnungssysteme zur Erfassung der Arbeitszeiten und Aufträge seiner Mitarbeiter. Ab dem 1. Januar 2025 erwartet ihn folgendes:

  • Erfassung aller Systeme: Er hat zwei verschiedene elektronische Systeme im Einsatz, die unter einer TSE laufen. Er erstellt eine Übersicht aller Systeme, die er bis zur Frist melden muss.

  • Beratung suchen: Herr Schmidt fragt bei einem Steuerberater nach, um sicherzustellen, dass er alle Anforderungen erfüllt und dass seine Systeme den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

 

Beispiel 5: E-Commerce-Shop

Unternehmen: Online-Shop TrendyFashion

Die Betreiberin des Online-Shops, Lisa, verkauft Kleidung über ihre Plattform. Für die Rückverfolgung der Einnahmen nutzt sie ein elektronisches Kassensystem. Die Schritte, die sie unternehmen muss, sind:

  • Meldung: Da sie vor dem 1. Juli 2025 ein neues Kassensystem anschaffen möchte, sorgt sie dafür, dass alle erforderlichen Meldungen innerhalb des festgelegten Zeitrahmens über ELSTER erfolgen.

  • Austausch der Kassensysteme: Lisa plant, ihr altes Kassensystem, das keine TSE hat, bis Ende 2025 auszutauschen, um potenzielle Probleme zu vermeiden.

 

Bist Du auch dabei? Unsere Beispiele zeigen, wie Unternehmen unterschiedlicher Branchen mit den neuen Anforderungen umgehen und die notwendigen Schritte unternehmen können. So werdet ihr rechtzeitig “compliant”.

Zur Erklärung:

Der Begriff "compliant" bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien oder Standards. In einem geschäftlichen Kontext bedeutet es, dass ein Unternehmen alle relevanten Regelungen befolgt, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die geforderten Normen zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Prozesse und Systeme regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie compliant sind.

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Meldepflicht für elektronische Kassen- und andere Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025

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