Deine Steuervorteile bei unentgeltlicher Pflege im Fokus
ENTLASTUNG FÜR DICH
Wenn du Verwandte ab Pflegegrad 2 unentgeltlich pflegst, hast du die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest, um den Pflege-Pauschbetrag optimal zu nutzen.
1. Anspruchsvoraussetzungen
Die steuerliche Entlastung durch den Pflege-Pauschbetrag gilt für die Pflege in deiner eigenen Wohnung sowie in der Wohnung des Pflegebedürftigen, egal ob diese sich in Deutschland oder im EU-Ausland/EWR-Staat befindet. Wichtig ist, dass du die Pflege unentgeltlich erbringst.
2. Wer kann den Pauschbetrag beantragen?
Der Pflege-Pauschbetrag steht nicht nur dir als Verwandtem zu, sondern auch Freunden, Nachbarn und Ehepartnern. Wenn mehrere Personen zur Pflege beitragen, wird der Betrag gleichmäßig aufgeteilt, unabhängig vom Pflegeaufwand.
3. Höhe des Pflege-Pauschbetrags
Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person:
Pflegegrad 2: 600 Euro
Pflegegrad 3: 1.100 Euro
Pflegegrad 4 und 5: 1.800 Euro (gilt auch für Schwerbehinderte mit dem Merkmal „H“ im Schwerbehindertenausweis)
4. Nachweispflichten
Ein großer Vorteil ist, dass du keine Belege über Ausgaben einreichen musst. Du kannst den Pauschbetrag also ohne viel Aufwand in deiner Steuererklärung geltend machen.
5. Anspruch bei Inanspruchnahme von Pflegediensten
Wenn du zusätzlich Pflegedienste in Anspruch nimmst, hat das keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf den Pauschbetrag, solange du selbst mindestens 10 Prozent der Pflege übernimmst.
6. Wichtige Hinweise zur Vergütung
Achte darauf, dass du für deine Pflegeleistungen keine Vergütung erhältst. Das betrifft auch das Pflegegeld, welches als Vergütung zählt. Die Ausnahme bilden Eltern, die Pflegegeld für ihr Kind bekommen. Hier dürfen sie das Pflegegeld nutzen, um Pflegedienste oder andere Ausgaben des Pflegebedürftigen zu bezahlen.