Wegfall der „Fünftelregelung“: Was Du als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer jetzt wissen musst

Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt zahlreiche Änderungen, die für Dich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Eine der wichtigsten Neuerungen ist der Wegfall der sogenannten „Fünftelregelung“. Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Bürokratieabbaus beschlossen und tritt ab dem Veranlagungsjahr 2025 in Kraft. Doch was bedeutet das konkret und welche Auswirkungen hat das auf Deine Lohnabrechnung und Steuerpflicht? In diesem Blogbeitrag klären wir die wesentlichen Fragen und bieten praktische Tipps, damit Du gut vorbereitet bist.

Was ist die „Fünftelregelung“?

Die „Fünftelregelung“ wurde bisher angewendet, um besondere Arbeitslöhne und Abfindungen steuerlich zu begünstigen. Dabei handelt es sich um Zahlungen, die für mehrere Jahre in einem Betrag ausgezahlt wurden. Durch diese Regelung konntest Du als Arbeitnehmer eine Tarifermäßigung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens nutzen, was dazu führte, dass Du netto mehr Geld ausgezahlt bekamst.

Beispiel

Du hast eine Abfindung bekommen und hattest bereits im Monat der Auszahlung einen höheren Nettobetrag. Dies war vorteilhaft, weil Du weniger Steuern zahlen musstest, als es Deine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorgaben. Allerdings warst Du in einem solchen Fall dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Was ändert sich?

Der Wegfall der „Fünftelregelung“ bedeutet, dass ab dem Veranlagungsjahr 2025 diese spezielle Steuerermäßigung im Lohnsteuerabzugsverfahren entfällt. Für Dich als Arbeitgeber bedeutet das, dass Du die steuerlichen Vorteile nicht mehr direkt über die Lohnabrechnung gewähren kannst. Stattdessen wird der komplette Steuerbetrag sofort abgezogen.

Für Dich als Arbeitnehmer heißt das, dass Du zunächst mehr Steuern zahlen musst, wenn Du besondere Arbeitslöhne oder Abfindungen erhältst. Diese zusätzlichen Steuerabzüge kannst Du jedoch im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Was bedeutet das für Dich als Arbeitnehmer?

Du bist künftig selbst dafür verantwortlich, Dir zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Das bedeutet, dass Du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, um die Steuern vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Wenn Du das nicht machst, kann viel Geld beim Finanzamt verbleiben, das Dir eigentlich zusteht.

Was bedeutet das für Dich als Arbeitgeber?

Du musst Deine Mitarbeiter rechtzeitig über diese Änderung informieren. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten verstehen, welche Auswirkungen der Wegfall der „Fünftelregelung“ hat und welche Schritte notwendig sind, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Vor der Vereinbarung von Abfindungen oder besonderen Arbeitslöhnen solltest Du sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte sorgfältig prüfen.

Tipps zur Vorbereitung auf den Wegfall der „Fünftelregelung“

  1. Informiere Dich frühzeitig: Informiere Dich umfassend über die Änderungen und deren Auswirkungen.

  1. Einkommensteuererklärung vorbereiten: Achte darauf, regelmäßig eine Einkommensteuererklärung abzugeben, um zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern.

  1. Kommunikation sicherstellen: Informiere Deine Mitarbeiter rechtzeitig über die Änderungen und weise auf die Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung hin.

  1. Professionelle Beratung suchen: Hol Dir steuerliche Beratung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Ein kompetenter Steuerberater kann hier wertvolle Unterstützung bieten und individuelle Lösungen erarbeiten.

  1. Rechtzeitige Planung von Abfindungen: Plane Abfindungen und besondere Arbeitslöhne sorgfältig und steuerlich optimiert. Konsultiere einen Steuerberater, bevor Du entsprechende Vereinbarungen triffst.

Fazit

Der Wegfall der „Fünftelregelung“ bringt für Dich als Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige wichtige Änderungen mit sich. Eine frühzeitige und umfassende Information sowie die rechtzeitige Einholung professioneller Beratung sind entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Hol Dir daher bei Unsicherheiten stets den Rat eines erfahrenen Steuerberaters.

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