Änderungen beim Elterngeld ab 1. April 2024: Das musst Du wissen
Ab dem 1. April 2024 treten neue Regelungen für den Bezug von Elterngeld in Kraft. Diese gelten für alle Geburten ab diesem Datum. Für Geburten bis zum 31. März 2024 und laufende Elterngeldbezugsräume bleibt alles beim Alten.
Was ändert sich? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
1. Einkommensgrenze wird gesenkt
Ab dem 1. April 2024 liegt die Obergrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 200.000 €. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze nochmals auf 175.000 € abgesenkt. Bisher lag die Grenze bei 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende. Diese Unterscheidung entfällt künftig komplett.
2. Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit Deinem Bruttogehalt oder dem Unternehmensgewinn. Es wird zuvor um verschiedene Abzüge wie Werbungskosten, Vorsorgepauschalen und andere Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen gemindert. Deswegen kann Dein tatsächlich zu versteuerndes Einkommen deutlich niedriger ausfallen.
3. Paralleler Bezug von Basiselterngeld
Die Möglichkeit, dass beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können, wird auf einen Monat reduziert. Bisher waren es zwei Monate. Wenn Ihr dennoch längere gemeinsame Elternzeit plant, erhält der zweite Elternteil kein Elterngeld mehr. Diese parallele Elternzeit muss innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes genommen werden.
4. Ausnahmen für besondere Fälle
Es gibt Ausnahmen bei Mehrlingsgeburten, Neugeborenen mit Behinderung oder bereits vorhandenen Kindern mit Beeinträchtigungen. In solchen Fällen kann die Elternzeit weiterhin
Elterngeld – Varianten und Beträge
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 € und 1.800 € monatlich. Neben dem Basiselterngeld gibt es noch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, die eine Bezugsdauer zwischen 12 und maximal 28 Monaten ermöglichen.
Was solltest Du jetzt tun?
Diese Änderungen können erheblichen Einfluss auf Deine Planung und finanzielle Situation haben. Eine individuelle Beratung ist daher unerlässlich. Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung bei der Berechnung Deines zu versteuernden Einkommens benötigst, stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Lass uns gemeinsam die beste Lösung für Deine persönliche Situation finden.