Energetische Gebäudesanierung: Steuerliche Vorteile für deine eigenen vier Wände nutzen

Die energetische Sanierung deines Wohnraums bietet nicht nur Vorteile in Bezug auf die Energieeffizienz, sondern auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Diese Maßnahmen sind nicht nur für Vermieter von Interesse – auch Eigentümer selbstgenutzter Immobilien können von attraktiven Steuervergünstigungen profitieren.

Steuerliche Absetzbarkeit im Überblick

Wenn du eine energetische Sanierung deiner Immobilie in Betracht ziehst, kannst du steuerliche Vorteile von bis zu 40.000 Euro pro Objekt in Anspruch nehmen. Diese steuerliche Entlastung erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren und ist an verschiedene Bedingungen gebunden.

Abzugsfähige Beträge im Detail

Der abziehbare Betrag ist auf 20 Prozent der gesamten Sanierungskosten begrenzt. Wie du diesen Betrag im Einzelnen nutzen kannst, gestaltet sich wie folgt:

  • Erstes und zweites Jahr: In diesen beiden Jahren hast du die Möglichkeit, bis zu 14.000 Euro, was 7 Prozent der Aufwendungen entspricht, pro Jahr von deiner tariflichen Einkommensteuer abzuziehen.

  • Drittes Jahr: Im dritten Jahr kannst du bis zu 12.000 Euro abziehen, was 6 Prozent der Gesamtkosten entspricht.

Insgesamt kannst du somit maximal 40.000 Euro über die drei Jahre abschreiben.

Gesamtbegrenzung der Sanierungskosten

Die maximal berücksichtigungsfähigen Aufwendungen sind auf 200.000 Euro pro Objekt gedeckelt. Das bedeutet, dass nur ein Teil der Gesamtkosten in den Genuss dieser steuerlichen Erleichterung kommt.

Fristen beachten

Es ist entscheidend, dass die Sanierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden, um für die steuerlichen Vorteile in Frage zu kommen. Achte darauf, dass diese Fristen eingehalten werden, um keine wertvollen Möglichkeiten zur Steuerersparnis zu verpassen.

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Die Absetzbarkeit ist an bestimmte Bedingungen gebunden. So muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein, der Antragsteller muss Allein- oder Miteigentümer sein, und das Objekt darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Ferner muss sich die Immobilie in der EU oder einem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden.

Zu den begünstigten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden und Dächern

  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren

  • Einbau von Heizungs- oder Lüftungsanlagen

  • Installation von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Falls du Dienstleistungen von Fachunternehmen in Anspruch nimmst, sind lediglich 50 Prozent der Kosten für die Ausstellung von Bescheinigungen bzw. Energieausweisen abziehbar.

Unsere Rolle als Steuerberater

Für jede geförderte Immobilie ist es erforderlich, die „Anlage Energetische Maßnahmen“ zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Dabei ist es notwendig, für jedes begünstigte Objekt über einen Zeitraum von drei Jahren ein separates Formular vorzulegen. Bitte beachte, dass die Fördervoraussetzungen jährlich überprüft werden. Wir stehen dir zur Verfügung, um dich bei diesen Schritten umfassend zu unterstützen und sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß und fristgerecht erledigt wird. Wir stehen Dir bei Deinen Vorbereitungen beratend zur Seite! Um sicherzustellen, dass deine Aufwendungen steuerlich anerkannt werden, empfehlen wir dir daher, uns als Deinen Steuerberater frühzeitig in die Planung deiner Sanierungsmaßnahmen einzubeziehen.

Darauf musst Du achten:
Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Doppelabzügen

Es ist von großer Bedeutung, dass die steuerliche Absetzbarkeit nicht mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert wird. Wenn du beispielsweise bereits von zinsvergünstigten Darlehen der KfW oder BAFA profitierst, entfällt die Möglichkeit, die entsprechenden Kosten steuerlich abzuziehen. Zudem dürfen die anfallenden Aufwendungen nicht zweimal geltend gemacht werden, etwa als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn diese bereits in einer anderen Steuererklärung abgesetzt wurden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die steuerliche Förderung für die energetische Sanierung vollständig wegfällt, wenn du die identische Maßnahme auch als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung in Anspruch nimmst. In diesem Fall wird die Steuerermäßigung ungültig, sobald ein Teilbetrag für den Lohnanteil bis zu 1.200 Euro abgezogen wurde. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld gut zu informieren und die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu koordinieren, um keine steuerlichen Vorteile zu verlieren.

Fazit

Die steuerlichen Vorteile einer energetischen Sanierung deines Wohnraums können erheblich sein. Dennoch ist es wichtig, dass du diese Vorgehensweise sorgfältig planst. Unser Team von Vierthaler und Partner steht dir zur Seite, um die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Nutze die Chancen, die dir die energetische Sanierung bietet – sowohl zur Reduzierung deiner Energiekosten als auch für eine mögliche steuerliche Entlastung. Gemeinsam erarbeiten wir die Schritte, um dein Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

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Ein steuerlich gruseliger Halloween-Gruß von deinem Steuerberater vt+p!

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